KUNDENVERTRAG

(Stand 15.10.2021)


zwischen


Infocom GmbH
Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 2-4,
1100 Wien, FN445309t –
nachfolgend „McTime“ genannt

und


dem Kunden gemäß den Angaben gespeichert in der McTime-Applikation bzw. ggf. lt. unterzeichnetem Angebot nachfolgend „Kunde
genannt.


McTime und Kunde im Folgenden gemeinsam „Vertragsparteien“, im einzelnen „Vertragspartei“ genannt.


Inhaltsverzeichnis

  1. Präambel
  2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
  3. Kundenbetreuung
  4. Rechtseinräumung
  5. AGB, Anwender-Richtlinie und Einwilligungserklärung
  6. Datenschutz
  7. Belehrung des Kunden
  8. Entgelt
  9. Vertragserrichtungskosten/Gebühren/Steuern
  10. Formerfordernis
  11. Zustellung
  12. Interpretation / Salvatorische Klausel
  13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anlagenverzeichnis


1. Präambel


1.1. McTime ist im IT-Bereich und der Personalverrechnung tätig. Zum Unternehmensgegenstand der McTime gehören Dienstleistungen im Zusammenhang mit der automatischen Datenverarbeitung und Informationtechnik sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Softwarelizenzen als auch die Personalverrechnung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz. Unter anderem be- und vertreibt McTime eine cloudbasierte Applikation zur automatisierten Erfassung von Arbeitszeiten und automatisierten Lohnabrechnung („McTime-Applikation“).


1.2. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass die Zusammenarbeit zum Wohle beider Seiten und im gegenseitigen Vertrauen geschlossen wird.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang


2.1. Vertragsgegenstand ist die Nutzung der McTime-Applikation im Umfang der gemäß Anlage 2.1 oder den im Angebot oder den im Bestellformular abschließend angeführten, vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungen zu den Bedingungen und nach Maßgabe dieses Kundenvertrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom McTime, der Anwender-Richtlinie vom McTime sowie der Einwilligungserklärung.


2.2. Die Liefer- und Leistungsbeschreibung sowie die Leistungsmerkmale der McTime-Applikation und ihrer Funktionen sind der Anlage 2.2 zu entnehmen.


2.3. Im Zusammenhang mit den vom Kunden gewählten Liefer- und Leistungen sind außerdem vom Leistungsumfang umfasst alle technischen Updates sowie Updates aufgrund von Änderungen der für die McTime-Applikation relevanten Rechtsvorschriften.


2.4. Keinen Anspruch hat der Kunde auf die Bereitstellung anderer als der zu Vertragsabschluss bestehenden und gewählten Liefer- und Leistungen sowie deren Funktionalitäten (auch innerhalb dem erworbenen Modul) der McTime-Applikation nach Anlage 2.1. oder dem Bestellformular. Andere Produkte und Funktionalitäten sowie technische Neuentwicklungen, die McTime gegenwärtig oder zukünftig herstellt oder vertreibt, sind nicht vom Leistungsumfang erfasst.


3. Kundenbetreuung


3.1. McTime erbringt Kundenbetreuungsleistungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlicher Support erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des mit den Kunden gesondert abgeschlossenen, ggf. als Anlage 3.1 diesem Kundenvertrag angeschlossenen, Service Level Agreement („SLA“).


3.2. Der Kunde selbst ist verantwortlich für den First Level Support gegenüber seinen Anwendern. Der Kunde wird mittels geeigneter Schulungs- bzw. Informationstutorials in die Lage versetzt, den First Level Support gegenüber seinen Anwendern erbringen zu können.


4. Rechtseinräumung


4.1. McTime räumt hiermit dem Kunden das beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Nutzungsrecht für den Zugriff und die nicht-kommerzielle Nutzung der McTime-Applikation nach Maßgabe der Anwender-Richtlinie ein.


4.2. Der Kunde nimmt die Rechtseinräumung hiermit an.


5. AGB, Anwender-Richtlinie und Einwilligungserklärung


5.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das gegenständliche Vertragsverhältnis wie auch jegliches weitere Rechtsverhältnis aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Infocom GmbH gemäß Anlagen 5.1.a. („AGB“) sowie der Anwender-Richtlinie der Infocom GmbH gemäß Anlage 5.1.b. („Anwender-RL“) unterliegt.


5.2. Des Weiteren nimmt der Kunde die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung, welche diesem Vertrag als Anlage 5.2 angeschlossen („Einwilligungserklärung“) ist zur Kenntnis.


5.3. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die AGB, die Anwender-RL sowie die Einwilligungserklärung in der in den entsprechenden Anlagen vorliegenden Fassung.


6. Datenschutz


6.1. Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss seine ausdrückliche Zustimmung zu allen in der Einwilligungserklärung angeführten Arten der Datenerhebung, Datenverwendung und –verarbeitung, einschließlich der Weitergabe seiner über die McTime-Applikation erhobenen Daten an Dritte, jeweils nach Maßgabe der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und den nationalen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Art  28 DSGVO. Vom einzelnen dem Kunden zugeordneten Anwender sowie vom Kunden selbst wird diese datenschutzrechtliche Einwilligung im Wege der Registrierung über das Anwenderkonto eingeholt, indem der Anwender die Anwender-RL wie auch die Einwilligungserklärung mittels Klick akzeptiert. Dem Anwender werden die Dokumente per Mail an die vom Anwender hinterlegte Mailadresse auf Wunsch bereitgestellt.


6.2. Jegliche Datenverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Kundenauftrags, Daten werden ohne vorherige Einwilligung nicht an andere als jene in der Einwilligungserklärung genannte Dritte (einschließlich andere Auftragsverarbeiter) weitergegeben. Gesetzliche Auskunfts-, Richtigstellungs- und Löschungspflichten nimmt der Kunde über den unbegrenzten Systemzugang ausschließlich selbst wahr. Auf Punkt 9 der Anwender-RL wird ausdrücklich verwiesen. Im Rahmen der Abwicklung eines Kundenkontos stehen dem Kunden, wie auch seinen Anwendern die Daten 30 Tage zur Verfügung, danach archiviert McTime die Daten des Kunden zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen seitens McTime in gesperrter Form.


6.3. McTime trifft – sofern systembedingt anwendbar – die gemäß Art 24, 25 sowie 32 DSGVO erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen, zieht für die Auftragsverarbeitung nur solche Mitarbeiter heran, die sich zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und gewährleistet somit unter Bedachtnahme auf den Stand der technischen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Vertretbarkeit eine rechtmäßige und sichere Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO und des DSG, vorausgesetzt, der Kunde hält die Sicherheitsvorgaben der AGB und der Anwender-RL ein. McTime stellt dem Kunden auf dessen Anforderung jene Informationen zur Verfügung, die zur Kontrolle der Einhaltung der unter Art 28 DSGVO genannten Verpflichtungen erforderlich sind.


7. Belehrung des Kunden


7.1. Der Kunde alleine ist verantwortlich für die Einhaltung der mit dem Einsatz der McTime-Applikation verbundenen nationalen wie internationalen gesetzlichen Bestimmungen. Ihm obliegt es auch, sich darüber zu informieren, ob der Einsatz der McTime-Applikation im Unternehmen des Kunden nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften des Sitzstaates seines Unternehmens bzw. einer Niederlassung allfälliger privatrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Genehmigungen oder Vereinbarungen bedarf.


7.2. Unbeschadet der alleinigen Verantwortung des Kunden nach Punkt 7.1, weist McTime den Kunden darauf hin, dass der Einsatz der McTime-Applikation im Unternehmen des Kunden nach Maßgabe des österreichischen Datenschutzgesetzes der ausdrücklichen Einwilligung jedes einzelnen Mitarbeiters seines Unternehmens bedarf. Auch andere dem Kunden zugeordnete Anwender (z.B. Steuerberater, etc.) haben gegenüber dem Kunden eine entsprechenden datenschutzrechtliche Einwilligung zu erteilen.


Als unentgeltlichen Service stellt McTime als Anlage 7.2. ein Kundeninformationsblatt zur Verfügung.


7.3. Des weiteren sind auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Republik Österreich besonders zu beachten. Die McTime-Applikation ist einerseits als Personaldatensystem gemäß § 96a ArbVG, andererseits als Ordnungsvorschrift gemäß § 97 ArbVG zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass in betriebsratspflichtigen Betrieben sowie in solchen Betrieben, die freiwillig einen Betriebsrat installiert haben, der Einsatz der McTime-Applikation des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung gemäß § 96a ArbVG (Einsatz eines Personaldatensystems) sowie gemäß § 97 ArbVG (Einsatz eines Ordnungssystems) bedarf. In Betrieben, die nicht betriebsratspflichtig sind, ist die arbeitsrechtliche Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters vor Inbetriebnahme der McTime-Applikation einzuholen. Es liegt auch hier in der alleinigen Verantwortung des betriebsinhabenden Kunden, für die Einhaltung dieser arbeitsrechtlichen Voraussetzung zum Betrieb der McTime-Applikation Sorge zu tragen.


7.4. Ungeachtet der alleinigen Verantwortung des Kunden, vor Inbetriebnahme alle für den Einsatz der McTime-Applikation nach nationalen und internationalen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen und Einwilligungserklärungen einzuholen, stellt McTime als Service ein Muster einer Einwilligungserklärung sowie ein Muster einer Betriebsvereinbarung zur Verfügung.  Es steht dem Kunden frei, das als Anlage 7.4.a angeschlossene Muster einer Einwilligungserklärung bzw. das als Anlage 7.4.b angeschlossene Muster einer Betriebsvereinbarung als Vorlage für die Erstellung entsprechender Dokumente zur Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen bzw. einer allenfalls erforderlichen Betriebsvereinbarung zu verwenden. McTime weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um Musterdokumente handelt, die eine Rechtsberatung für die Erstellung individuell auf die Bedürfnisse und rechtliche Situation des Kunden angepasster Dokumente nicht ersetzen können und deren ungeprüfte Übernahme daher nicht empfohlen wird. McTime haftet gegenüber dem Kunden oder dem Mitarbeiter des Kunden in keiner Weise für die Eignung, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Musterdokumente für den Einsatz der McTime-Applikation.


8. Entgelt


8.1. Für die Bereitstellung der McTime-Applikation gilt ein monatliches Grundentgelt nach Maßgabe der vom Kunden gewählten Module sowie ein von der Anzahl der Anwender abhängiges Anwender-Entgelt als vereinbart. Die Preise richten sich nach dem als Anlage 8.1 angeschlossenen Angebot oder Konditionenblatt und verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher USt.


Im Falle einer Bestellung mittels Angebot oder Bestellformular sind sämtliche Preise im Angebot oder Bestellformular abgebildet und gelten als anerkannt sobald der Kunde das Angebot akzeptiert oder die Bestellung an McTime sendet. Die Anerkennung gilt auch im Falle einer elektronischen Übermittlung durch setzen eines Häkchens auf dem Online-Bestellformular oder der Aktivierung des McTime-Zugangs.


Individuell vereinbarte Aktionen und Gutscheine, die durch Codes während der Online-Bestellung eventuell eingegeben werden, können von den Preisen lt. Anlage 8.1 abweichen. In diesem Fall ist vor Vertragsabschluss eindeutig erkenntlich welche Preise im Zuge der Aktion bzw. beim einlösen des Gutscheins gelten.


8.2. Rechnungslegung und Zahlung richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom McTime.


9. Vertragsdauer


9.1. Die Vertragsdauer ist gemäß AGB geregelt.


10. Vertragserrichtungskosten/Gebühren/Steuern


10.1. Jede Vertragspartei trägt ihre Kosten in Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages, insbesondere Kosten von Beratern, Vermittlern oder sonstigen Beteiligten, selbst.


10.2. Für die Berechnung und Entrichtung allfälliger Steuern, Gebühren und Abgaben ist jede der Vertragspartei selbst verantwortlich.


11. Formerfordernis


11.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie einer Unterfertigung durch alle Vertragsparteien. Dies trifft auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis zu.


11.2. Alle im Zusammenhang mit oder auf Grundlage dieses Vertrages beruhenden Aufforderungen, Bekanntmachungen, Erklärungen und Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit das Gesetz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Anwender-Richtlinie oder dieser Vertrag nicht eine strengere Form verlangen.


12. Zustellung


12.1. Sofern dieser Vertrag oder das Gesetz nicht strengere Zustellerfordernisse bestimmen, werden Zustellungen von Aufforderungen, Bekanntmachungen und Erklärungen mit rechtlicher Wirkung oder anderen Schriftstücken in Angelegenheiten dieses Vertrages mittels E-Mail, welche an die nachstehende oder von den Vertragsparteien zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse („Kontaktdaten“) zu richten ist, rechtsgültig vorgenommen.


12.1.1. McTime:
Infocom GmbH
Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 2-4
1100 Wien
Österreich


zu Händen:
Hr.: Mladen Lakic
Tel.: +43 1 361 361 961
E-Mail: hello@mctime.com


12.1.2. KUNDE:
[Firmenname] – siehe McTime-Applikation oder ggf. unterschriebenes Angebot
[Straße] – siehe McTime-Applikation oder ggf. unterschriebenes Angebot
[Ort] – siehe McTime-Applikation oder ggf. unterschriebenes Angebot
[Land] – siehe McTime-Applikation oder ggf. unterschriebenes Angebot


zu Händen:
Hr./Fr.: – siehe McTime-Applikation oder ggf. unterschriebenes Angebot
Tel.: – siehe McTime-Applikation oder ggf. unterschriebenes Angebot
E-mail: – siehe McTime-Applikation oder ggf. unterschriebenes Angebot


12.2. Sollte eine Vertragspartei ihre Kontaktdaten ändern, so ist sie verpflichtet, dies der anderen Vertragspartei ohne Verzug bekannt zu machen. Bis zur Bekanntgabe der neuen Kontaktdaten gelten Zustellungen an die alten Kontaktdaten als rechtswirksam vorgenommen, unabhängig davon, ob sie den Empfänger erreichen.


12.3. Zustellungen sind rechtzeitig, wenn das E-Mail eine Übermittlung innerhalb der vorgesehenen Frist ausweist.


13. Interpretation / Salvatorische Klausel


13.1. Durch diesen Vertrag werden die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend geregelt. Allenfalls vor oder bei Abschluss dieses Vertrages geschlossene Vereinbarungen, abgegebene Erklärungen oder sonstige Umstände von rechtlicher Relevanz verlieren mit der Unterfertigung dieses Vertrages ihre Wirksamkeit.


13.2. Sollte dieser Vertrag zur Gänze oder teilweise aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Entwicklungen nicht mehr durch- oder umgesetzt werden können, verpflichten sich die Vertragsparteien zur Anpassung dieses Vertrages, sodass jene wirtschaftlichen Zwecke, die die Vertragsparteien bei Abschluss dieses Vertrages verfolgten, weiterhin im Sinne der ursprünglichen Vereinbarungen erreicht werden können.


13.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages aus welchem Grund auch immer unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt zwischen den Vertragsparteien jene wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien in ihrem wirtschaftlichen und technischen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung im Falle auftretender Regelungslücken. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit, so unterliegt diese nach dem Willen der Vertragsparteien der geltungserhaltenden Reduktion.


13.4. Sämtliche Anhänge dieses Vertrages bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.


13.5. Sämtliche Verweise dieses Vertrages beziehen sich auf Punkte, Abschnitte oder Anlagen dieses Vertrages, sofern nicht ausdrücklich auf ein anderes Dokument verwiesen wird.


13.6. Begriffe, die in diesem Vertrag in Klammern unter Anführungszeichen stehen, haben die an dieser Stelle definierte Bedeutung.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


14.1. Dieser Vertrag einschließlich der Anhänge und Nachträge und aller sonstigen Vereinbarungen hinsichtlich seiner Durchführung, sowie alle Ansprüche, die daraus entstehen bzw. damit zusammenhängen, unterliegen österreichischem Recht.


14.2. Die Anwendung der Bestimmungen des österreichischem IPRG oder sonstiger nationaler wie internationaler Verweisungsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG, as of April 11, 1980) sind ausgeschlossen.


14.3. Hinsichtlich aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich der Streitigkeiten über dessen Abschluss, Rechtswirksamkeit, Änderung und Beendigung vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts des ersten Wiener Gemeindebezirks. McTime ist jedoch befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.


Dieser Vertrag wird durch die Annahme eines Angebots oder durch eine elektronische Registrierung aktiviert und ist mit setzten des Häckhens auf der Website rechtsgültig.

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